Du giltst als Werkstudent, wenn du an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist und neben deinem Studium bis zu 20 Stunden pro Woche (unter bestimmten Umständen auch mehr) in einem Unternehmen arbeitest. Oft haben Werkstudentenjobs einen fachlichen Bezug zum Studienfach – ein Muss ist das allerdings nicht.
Der ganz große Vorteil eines Werkstudentenjobs gegenüber einem Praktikum: Du sammelst nicht nur Berufserfahrung, sondern bekommst auch ein vernünftiges Gehalt. Aber wie du vermutlich weißt, darf man nicht sein gesamtes Brutto-Einkommen behalten, ein Teil wird für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Und das gilt leider auch für Werkstudenten.
Auf dieser Seite sagen wir dir, welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge du als Werkstudent oder Werkstudentin zahlen musst und wie viel dir danach von deinem Monatsgehalt noch bleibt!
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Hast du Fragen zum Thema Werkstudentengehalt, die über das Thema Steuern hinausgehen? Zum Beispiel zu BAföG oder Kindergeld? Dann findest du hier die Antworten!
Einer der großen Vorzüge eines Werkstudentenjobs ist das Werkstudentenprivileg. Das besagt, dass du zu großen Teilen von den Beiträgen zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) befreit bist. Anders als normale Arbeitnehmer, musst du von deinem monatlichen Verdienst keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abführen, außerdem entfallen zusätzliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Achtung! Das bedeutet nicht, dass du als Werkstudent nicht krankenversichert sein musst. Alle Fragen zum Thema Krankenversicherung als Werkstudent beantworten wir dir hier:
Hier findest du alle Informationen rund um das Thema Krankenversicherung als Werkstudent.
Als Studierender bist du vor dem Gesetz ein ganz normaler Arbeitnehmer. Das heißt: Du musst Steuern zahlen. Dank dem Werkstudentenprivileg bist du aber immerhin weitestgehend von der Sozialversicherung befreit. Die ebenfalls zur Sozialversicherung gehörenden Beiträge zur Rentenversicherung werden jedoch trotz Werkstudentenprivileg fällig, außerdem musst du als Werkstudent noch Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer zahlen.
Der allgemeine Beitragssatz der Rentenversicherung beträgt aktuell (Stand: Januar 2023) 18,6 % des Bruttolohns und wird zu gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Je nach Gehalt kann es jedoch auch sein, dass du weniger zahlen musst:
Ob du als Werkstudent Lohnsteuer zahlen musst, hängt ebenfalls von deinem tatsächlichen Gehalt ab. Verdienst du in einem Jahr mehr als den sogenannten Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro netto (Stand: Januar 2023), bist du lohnsteuerpflichtig. Das entspricht in etwa einem monatlichen Gehalt von 909 Euro.
Solltest du den Grundfreibetrag überschreiten, musst du jedoch nicht dein gesamtes Einkommen versteuern, sondern lediglich das, was die 10.908 Euro übersteigt. Bist du aufgrund deines Gehaltes verpflichtet, Lohnsteuer zu zahlen, führt dein Arbeitgeber sie direkt an das Finanzamt ab.
Wenn du wissen willst, ob und wenn ja, wie viel Lohnsteuer du als Werkstudent zahlen musst, nutz am besten den Lohn- und Einkommenssteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF). Google dafür einfach nach „Lohnsteuerrechner BMF“, fütter den Rechner mit deinen Daten und lass dir anzeigen, ob und wie viel Lohnsteuer du entrichten musst.
Wenn du der katholischen oder evangelischen Kirche angehörst, musst du Kirchensteuer zahlen. Wie viel, hängt von deiner Lohnsteuer ab – die Kirchensteuer beträgt 8–9 % der Lohnsteuer. Zahlst du monatlich 10 Euro Lohnsteuer, beträgt deine Kirchensteuer demnach ca. 0,80 bis 0,90 Euro. Bist du konfessionslos oder nicht lohnsteuerpflichtig, zahlst du auch keine Kirchensteuer.
Eine kleines Rechenbeispiel: Du bekommst einen Stundenlohn von 12 Euro und reizt das Limit von 20 Wochenstunden komplett aus, arbeitest also 80 Stunden im Monat. 80 * 12 Euro = 960 Euro. Da du in diesem Fall mehr als 520 Euro, aber weniger als 2.000 Euro verdienst, wird ein Teil deines Gehaltes für die Rentenversicherung abgezogen. Bei 960 Euro sind das ungefähr 8 %. Damit würden am Ende des Monats ca. 880 Euro auf deinem Konto landen.
Willst du ganz genau wissen, wie viel Geld dir am Ende des Monats bleibt? Dafür gibt es sogenannte Brutto-Netto-Rechner.
Wenn du bei Google „Brutto-Netto-Rechner Werkstudent“ eingibst, findest du problemlos diverse Rechner. Damit kannst du genau berechnen, was am Ende des Monats auf deinem Konto landet. Füll dafür einfach die erforderlichen Felder (z. B. Alter, Steuerklasse und Bruttoeinkommen) aus und klick auf „berechnen“.
Beim Thema Steuererklärung denken sich wohl die meisten Studierenden: „Ach, damit brauche ich mich doch jetzt noch nicht zu beschäftigen!“ In vielen Fällen ist das auch so, als Werkstudent kann dir eine Steuererklärung aber tatsächlich etwas bringen. Nämlich dann, wenn du im zurückliegenden Kalenderjahr Lohnsteuer gezahlt hast. In den meisten Fällen kannst du dir diese vom Finanzamt zurückholen – unter Umständen sogar die Kirchensteuer.
Du solltest bei deinen Gehaltsabrechnungen also unbedingt darauf achten, ob du Lohnsteuer abgeführt hast!
Weiterhin kann sich eine Steuererklärung für dich auch lohnen, da du einen großen Teil deiner Studienkosten von der Steuer absetzen kannst. Dazu zählen etwa:
Hast du weitere Fragen rund um das Thema Werkstudenten? Zum Beispiel, wie viele Urlaubstage dir als Werkstudent zustehen oder ob es eine Kündigungsfrist für deinen Werkstudentenvertrag gibt? Oder bist du auf der Suche nach einem Praktikum oder einem Werkstudentenjob?
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