Du arbeitest neben deinem Studium als Werkstudent oder bist gerade dabei, dir einen Job als Werkstudent zu suchen? Dann solltest du natürlich auch wissen, wie es mit der Krankenversicherung als Werkstudent aussieht: Muss man sich selbst krankenversichern? Was für Krankenversicherungen gibt es? Und was kostet das eigentlich?
Hier findest du alle Informationen, die zum Thema Krankenversicherung als Werkstudent benötigst!
Bist du noch auf der Suche nach einem Werkstudentenjob? Oder willst du dich erstmal über deine Rechte und Pflichten als Werkstudent (Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist etc.) informieren?
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Wie viel Urlaubstage habe ich als Werkstudent? Darf ich fristlos gekündigt werden? Und was ist, wenn ich mal krank bin? Wir sagen es dir!
Klare Antwort: ja! In Deutschland ist es grundsätzlich Pflicht, krankenversichert zu sein. Das heißt: Auch als Werkstudent musst du eine Krankenversicherung haben. Dabei stehen dir vier Möglichkeiten offen:
Am komfortabelsten ist es, wenn du als Werkstudent über die Krankenversicherung deiner Eltern kostenfrei mitversichert bleiben kannst. Damit die Familienversicherung für dich in Frage kommt, müssen zwei Dinge erfüllt sein:
Sollten beide Punkte auf dich zutreffen, musst du dir über deine Krankenversicherung (noch) keine Sorgen machen.
Sobald du 25 Jahre alt bist, kannst du leider nicht mehr über die Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert sein. Als Studentin oder Student bist du dann aber in der gesetzlichen Krankenversicherung der Studenten (KVdS) pflichtversichert. Über welche Krankenkasse die Versicherung läuft, kannst du selbst entscheiden. Der große Vorteil bei der Studentischen Krankenversicherung ist, dass du deutlich weniger bezahlen musst als ein normaler Arbeitnehmer: Nämlich ungefähr 80-90 Euro pro Monat.
Beachte aber, dass du als Werkstudent die Krankenversicherung der Studenten nur in Anspruch nehmen kannst, bis du 30 Jahre alt bist! Außerdem muss dein Studium immer im Vordergrund stehen, wenn du über die Studentische Krankenversicherung versichert sein willst. Das heißt: Du darfst auf keinen Fall dein Werkstudentenprivileg verlieren. In diesem Fall giltst du nämlich nicht mehr als Werkstudent, sondern als normaler Arbeitnehmer. Und dementsprechend musst du dann auch die vollen Versicherungsbeträge zahlen (150 Euro oder sogar deutlich mehr).
Durch das sogenannte Werkstudentenprivileg sind Studierende in Deutschland weitestgehend von der Sozialversicherung befreit. Das bedeutet, dass sie von ihrem monatlichen Verdienst keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und gar keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. In die Rentenversicherung müssen Werkstudenten einzahlen, wenn sie mehr als 520 Euro pro Monat verdienen.
Um vom Werkstudentenprivileg zu profitieren, müssen Studentinnen und Studenten sich jedoch an die 20-Stunden-Grenze halten! Diese besagt, dass sie an höchstens 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden pro Woche in ihrem Werkstudentenjob arbeiten dürfen.
Wenn du älter als 30 Jahre bist, hast du kein Anrecht mehr auf die studentische Pflichtversicherung und du musst dich zu den vollen Versicherungsbeträgen weiterversichern. Das kannst du bei jeder der gesetzlichen Krankenkassen tun, die monatlichen Beiträge richten sich dabei nach deinem Einkommen und sind von Krankenkasse zu Krankenkasse leicht unterschiedlich. Bei einem Brutto-Gehalt von 2.000 Euro musst du in der Regel aber schon mit mindestens 150 Euro pro Monat rechnen.
Anstatt dich über eine gesetzliche Krankenkasse zu versichern, kannst du dich als Werkstudent auch bei einer privaten Krankenversicherung registrieren. Als Privatversicherter hast du viele Vorteile: Unter anderem deutlich kürzere Wartezeiten auf Facharzttermine sowie Chefarzt-Behandlung und Einzelzimmer bei Krankenhausaufenthalten.
Aber wie ihr euch wahrscheinlich schon denken könnt, lassen die privaten Krankenkassen sich dafür gut bezahlen. Privatversicherte leisten deutlich höhere Beiträge als diejenigen, die über gesetzliche Kassen versichert sind. Wie hoch genau die monatlichen Kosten sind, unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Ob sich für dich als Werkstudent eine private Krankenversicherung lohnt musst du also anhand deiner finanziellen Situation selbst entscheiden – wenn du nur ein normales Werkstudentengehalt bekommst, wird eine Privatversicherung wohl kaum eine Option für dich sein.
Achtung: Wenn du dich als Werkstudent für eine private Krankenversicherung entscheidest, musst du dich rechtzeitig vor Beginn deines Studiums von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen! Das machst du mit einem schriftlichen Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse, den du bis spätestens drei Monate nach deiner Immatrikulation einreichen musst.
Diese Entscheidung gilt dann für den Rest deines Studiums – du kannst dich erst wieder bei einer gesetzlichen Kasse versichern, wenn du nach deinem Studium einen versicherungspflichtigen Job antrittst.
Durch das Werkstudentenprivileg bist du weitestgehend von der Sozialversicherung – also den Beiträgen zur Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung – befreit. Das bedeutet aber leider nicht, dass von deinem monatlichen Gehalt als Werkstudent überhaupt nichts abgezogen wird.
Mit welchen Abzügen du durch die Sozialversicherung und weitere Steuern rechnen musst, erklären wir dir anhand von Beispielen in unserem Ratgeber zum Thema Steuern als Werkstudent:
Muss man als Werkstudent eigentlich Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung zahlen? Und wenn ja, wie viel Geld bleibt am Ende des Monats? Wir haben die Antworten!
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