Info-IconWir unterstützen den Internet Explorer 11 nicht mehr.Wir empfehlen Dir einen Wechsel auf einen neuen Browser wie z. B. Microsoft EdgeGoogle Chrome oder Mozilla Firefox.
Logo von Steuerhilfe Ipek -  Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Steuerhilfe Ipek - Lohnsteuerhilfeverein e.V.

45701 Herten



Infos zum Unternehmen

Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegen wir einer gesetzlichen Beratungsbefugnis (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), die genau festlegt, wen wir betreuen dürfen.

​​

Entsprechend der gesetzlichen Steuerberatung Befugnis dürfen Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder Steuerhilfe leisten, wenn sie eine natürliche Person sind und ausschließlich:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn und Gehalt) oder

  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z.B. Renten, Altersvorsorge) oder

  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten) vorliegen.

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • Einnahmen aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen

  • sonstigen Einnahmen, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

Allerdings darf dabei die Summe der vorgenannten Einnahmen bei ledigen Personen 18.000 Euro, sowie bei verheirateten Paaren 36.000 Euro nicht überschreiten.

Dagegen gibt es bei nichtselbständigen Einkünften (Lohn und Gehalt) und Renten keine finanzielle Grenze nach oben hin.

Fakten

Unternehmensart

Kleinunternehmen

Gründungsjahr

2020

Branche

Steuern

Unternehmensart

Kleinunternehmen

Gründungsjahr

2020

Branche

Steuern

Social Media