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Pflichtpraktikum

Pflichtpraktikum - Wissenswertes & Aktuelle Stellenangebote

Als Pflichtpraktika werden Praktika bezeichnet, die in deiner Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben sind und die du absolvieren musst, um deinen Abschluss zu machen. Es gibt zwar auch schon in der Schule verpflichtende Praktika, die werden aber normalerweise einfach Schülerpraktikum genannt. Deshalb geht es hier hauptsächlich um Pflichtpraktika im Studium.

Da ein Pflichtpraktikum im Studium zu deiner Berufsausbildung zählt, gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als bei einem freiwilligen Praktikum. Auf dieser Seite erfährst du alles, was du über Pflichtpraktika wissen musst: Bekomme ich Gehalt? Brauche ich im Pflichtpraktikum eine Krankenversicherung? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Und wie schreibe ich eine gute Bewerbung? Außerdem findest du hier eine Auswahl unserer spannenden Pflichtpraktikumsstellen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Pflichtpraktikum?

Unter einem Pflichtpraktikum versteht man ein Praktikum, das in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und absolviert werden muss, um einen Abschluss machen zu können.

Wie lange dauert ein Pflichtpraktikum?

Die Dauer eines Pflichtpraktikums ist ganz unterschiedlich. Meistens liegt sie zwischen einem und drei Monaten, in manchen Studiengängen sind jedoch auch Praktika vorgesehen, die ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr dauern.

Wird man im Pflichtpraktikum bezahlt?

Pflichtpraktika gehören offiziell zu deiner Berufsausbildung. Aus diesem Grund besteht kein Anspruch auf ein Gehalt. Viele Arbeitgeber zahlen ihren Praktikanten jedoch eine Aufwandsentschädigung.

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Pflichtpraktikum im Studium: Was sind die Ziele eines Pflichtpraktikums?

Klar: Ein Pflichtpraktikum macht man nicht aus eigener Motivation heraus, sondern weil man es als Praxisleistung für seinen Abschluss benötigt. Trotzdem solltest du es nicht als lästige Pflicht ansehen, sondern vielmehr auch als Chance begreifen.

Ein Pflichtpraktikum ist schließlich eine gute Gelegenheit, das im Studium Gelernte in der Praxis zu testen. Außerdem gelten natürlich die gleichen Vorteile, die jedes Praktikum mitbringt: Du kannst für dich überprüfen, ob du dir vorstellen kannst, in einem bestimmten Beruf oder einer Branche zu arbeiten. Du sammelst praktische Berufserfahrung, die sich auch gut im Lebenslauf deiner Bewerbung macht. Und du knüpfst Kontakte und kriegst vielleicht schon einen Fuß in die Tür eines Unternehmens, bei dem du dir vorstellen kannst, später mal dort zu arbeiten.

Wo kann ich mein Pflichtpraktikum machen?

Eine allgemeingültige Antwort, wo du dein Pflichtpraktikum machen kannst, gibt es nicht. Von Studiengang zu Studiengang kann es andere Voraussetzungen geben, die das Praktikum erfüllen muss. Fest steht nur: Dein Praktikum muss im Zusammenhang mit deinem Studienfach stehen.

Bei vielen Praktika ist die Nähe zum Studium auf den ersten Blick erkennbar. Bei deinem Wunschpraktikum nicht? Das ist erstmal kein Problem: Sprich mit deinem Praktikumsbetreuer oder deiner Praktikumsbetreuerin und erklär, warum gerade dieses Praktikum für dich und dein Studium sinnvoll ist. Hast du gute Gründe, sollte es in der Regel kein Problem, das Praktikum zu machen.

Pflichtpraktikum

Wann im Studium mache ich mein Pflichtpraktikum?

Auch auf die Frage, zu welchem Zeitpunkt deines Studiums du am besten dein Pflichtpraktika machst, gibt es keine generelle Antwort. Oft muss das Praktikum in den Semesterferien absolviert werden, wann, ist aber egal – Hauptsache, du hast es bis zur Abschlussprüfung hinter dir. Es kann aber auch sein, dass du ein Pflichtpraktikum in einem bestimmten Semester machen muss. Und manchmal muss man es sogar schon als sogenanntes Vorpraktikum vor dem ersten Uni-Tag absolviert haben.

Du merkst: Es gibt nicht den einen Zeitpunkt für ein Pflichtpraktikum. In der Prüfungsordnung deines Studienfaches sollten aber alle Rahmenbedingungen deines Praktikums festgehalten sein. Schau sie dir deshalb früh genug genau an, damit du auf jeden Fall genug Zeit für die Planung deines Pflichtpraktikums hast.

Prüfungsordnung – was ist das?

Die Prüfungsordnung gibt den rechtlichen Rahmen deines Studiums vor. In ihr sind z. B. die Studienziele, die Gliederung des Studiums, die Zulassungsvoraussetzungen zu Lehrveranstaltungen, die verschiedenen Lehrveranstaltungstypen sowie die Studien- und Prüfungsleistungen festgehalten. Zu Letzteren gehören auch Pflichtpraktika.

Pflichtpraktikum Dauer: Wie lange dauert ein Pflichtpraktikum?

Die Dauer eines Pflichtpraktikums im Studium sollte genauso wie alle anderen Voraussetzungen, die dein Praktikum erfüllen muss, in der Prüfungsordnung festgehalten sein. Die meisten Pflichtpraktika dauern zwischen einem und drei Monaten. In manchen Studiengängen kann so ein Praktikum aber auch bis zu einem Jahr dauern.

Pflichtpraktikum Gehalt: Habe ich Anspruch auf eine Vergütung?

Schlechte Nachrichten: Wenn du ein Praktikum machst, das in deiner Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschrieben ist, hast du keinen Anspruch auf ein Gehalt. Auch nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das heißt aber nicht unbedingt, dass du für dein Pflichtpraktikum keinen Cent siehst: Viele Arbeitgeber zahlen ihren Praktikanten freiwillig ein kleines Gehalt oder eine Aufwandsentschädigung. Oft liegt diese bei rund 400-500 Euro im Monat.

In unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Praktikumsgehalt erfährst du alles, was du über das Thema wissen musst. Zum Beispiel unter welchen Umständen du Anspruch auf ein Gehalt hast und ob du im Pflichtpraktikum Steuern zahlen musst:

Gehalt & Steuern im Praktikum

Hier erfährst du alles, was du über Steuern und Gehalt im Praktikum wissen musst.

Pflichtpraktikum Gehalt: Bekomme ich als Praktikant weiter mein BAföG?

Natürlich musst du während deines Pflichtpraktikums nicht auf deine BAföG-Zahlungen verzichten!

Beachte aber: Falls dein Arbeitgeber dir freiwillig ein Praktikumsgehalt zahlt, kann dieses Einkommen deinen BAföG-Satz genauso verringern wie deine Einkünfte aus Nebenjobs.

Bis zu einem jährlichen Verdienst von 6.270 Euro (12 x 522,50 Euro), dem sogenannten Einkommensfreibetrag, bekommst du dein volles BAföG (Stand: Januar 2024). Dabei ist egal, ob du die 6.270 Euro an in einem Monat oder über das ganze Jahr hinweg verdienst. Überschreitest du den Einkommensfreibetrag, wird der Teil, der darüber hinausgeht, mit deinem BAföG verrechnet.

Wie groß der Teil deines BAföG-Satzes ist, auf den du wegen deines Gehalts im Pflichtpraktikum verzichten musst, kannst du am besten mit einem BAföG-Rechner ausrechnen. Such dafür einfach bei Google nach „BAföG Rechner“.

Pflichtpraktikum Krankenversicherung: Muss ich mich selbst krankenversichern?

„Muss ich mich selbst krankenversichern?“, ist eine Frage, die sich Studentinnen und Studenten oft stellen. Bis du 25 Jahre alt bist, ist die Antwort darauf zum Glück ganz leicht: Nein, du hast Anspruch auf Familienversicherung und bist über die Krankenversicherung deiner Eltern mitversichert.

Wenn du deinen 25. Geburtstag schon hinter dir hast, musst du dich selbst krankenversichern. Als eingeschriebener Student profitierst du aber von der studentischen Krankenversicherung. Dadurch zahlst du deutlich geringere Krankenkassenbeiträge als ein Normalversicherter. Der Anspruch auf die studentische Krankenversicherung endet, sobald du 30 wirst.

Sozialversicherung im Pflichtpraktikum: Welche Beiträge muss ich zahlen?

Wenn du keinen Anspruch auf Familienversicherung hast, musst du die Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung selbst zahlen. Wie viel dich das monatlich kostet und ob du darüber hinaus im Pflichtpraktikum noch Beiträge zur Sozialversicherung – also Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung – zahlen musst, sagen wir dir in unserem ausführlichen Ratgeber:

Kranken- und Sozialversicherung

Hier erfährst du alles, was du über Krankenversicherung und Sozialversicherung im Pflichtpraktikum wissen musst.

Pflichtpraktikum im Studium: Urlaub, Zeugnis & Co.

Bei den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es einige Unterschiede zwischen freiwilligen Praktika und Pflichtpraktika. In den folgenden Absätzen beantworten wir dir die wichtigsten rechtlichen Fragen zum Thema Pflichtpraktikum.

Hast du weitere Fragen oder benötigst ausführlichere Infos?

Rechte im Praktikum

Urlaubsanspruch, Probezeit, Kündigungsfrist, Praktikumsvertrag, Arbeitszeit und so weiter. Hier klären wir dich über alle rechtlichen Fragen auf.

Habe ich im Pflichtpraktikum Anspruch auf einen Praktikumsvertrag?

Für deinen Arbeitgeber besteht keine Pflicht, dir einen Praktikumsvertrag auszustellen. Wir können dir trotzdem nur empfehlen, nach einem Vertrag zu fragen, wenn dir nicht automatisch einer vorgelegt wird. So ein Praktikumsvertrag ist nämlich die wichtigste rechtliche Grundlage, auf die du dich bei Problemen im Praktikum beziehen kannst.

Arbeitszeit im Pflichtpraktikum: Wie viele Stunden muss ich als Praktikant arbeiten?

Wie für jeden anderen Arbeitnehmer gilt auch für dich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Laut dem darf deine durchschnittliche Arbeitszeit acht Stunden am Tag nicht überschreiten. Du darfst im Pflichtpraktikum also maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten.

Wenn es in deinem Praktikumsunternehmen normal ist, kannst du auch an Feiertagen oder am Wochenende eingesetzt werden. Dein Arbeitgeber muss dir dafür dann aber einen Ersatzruhetag unter der Woche gewähren.

Urlaubsanspruch im Pflichtpraktikum: Habe ich Anspruch auf Urlaub?

Da du im Pflichtpraktikum rechtlich gesehen weiterhin Student bzw. Studentin und kein regulärer Arbeitnehmer bist, hast du keinen Anspruch auf Urlaub. Gerade bei längeren Praktika kannst du im Gespräch mit deinem Arbeitgeber aber versuchen, Urlaubstage auszuhandeln. Falls ihr euch auf eine bestimmte Anzahl freier Tage einigt, sollte das auf jeden Fall im Praktikumsvertrag festgehalten werden. So können sich später beide Seiten darauf beziehen.

Pflichtpraktikum Zeugnis: Habe ich Anspruch auf ein Praktikumszeugnis?

Ob freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum – du hast immer Anspruch auf ein professionelles Zeugnis! Das steht in der sogenannten Gewerbeordnung. Dort ist auch festgehalten, dass du das Praktikumszeugnis ausgedruckt und nicht in elektronischer Form bekommen musst.

Aber Achtung: Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dir das Zeugnis von sich aus auszustellen. Es kann also sein, dass du es schriftlich anfordern musst. Dafür hast du ein Jahr Zeit.

Praktikumszeugnis: Weitere Infos

Pflichtpraktikum Bewerbung: Wie bewerbe ich mich richtig?

Die Bewerbung für ein Pflichtpraktikum unterscheidet sich kaum von der Bewerbung für ein freiwilliges Praktikum. Wir erklären dir Schritt für Schritt, wie du ein Anschreiben formulierst und was in deinen Lebenslauf gehört.

Bewerbungsanschreiben

Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du ein Anschreiben für deine Praktikumsbewerbung verfasst.

Lebenslauf

Was gehört in einen Lebenslauf und wie sollte er aufgebaut sein? Hier findest du alle Infos.

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